Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stadtrundfahrten und Arrangements mit Skipper
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Rondvaart Leiden en omstreken B.V.
Handelskammer: 93426119
Artikel 1. Definitionen
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man unter:
RondvaartLeiden en omstreken B.V.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Stadtrundfahrten, Bootsarrangements und den Verleih von Schaluppen anbietet, im Folgenden „RondvaartLeiden“ genannt.
Auftraggeber / Mieter
Die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit RondvaartLeiden abschließt.
Skipper
Mitarbeiter von RondvaartLeiden und bestimmter Führer des Fahrzeugs.
Stadtrundfahrt mit Skipper
Eine von RondvaartLeiden organisierte Stadtrundfahrt mit festgelegter Dauer, die mit einem Skipper durchgeführt wird.
Bootsarrangement mit Skipper
Ein exklusiv gebuchtes Fahrzeug mit Skipper zur privaten Nutzung, für Betriebsausflüge, Umtänke, Abendessen, Feiern oder andere Arrangements.
Fahrzeug
Jedes Boot, jede Schaluppe oder jedes andere Schiff, das von RondvaartLeiden zur Verfügung gestellt wird.
TEIL I – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 2. Anwendbarkeit
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen, Verträge und Dienstleistungen von RondvaartLeiden.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Mit der Tätigung einer Reservierung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 3. Reservierungen und Verträge
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald RondvaartLeiden eine Reservierung schriftlich oder elektronisch bestätigt.
- RondvaartLeiden behält sich das Recht vor, eine Reservierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Der Auftraggeber ist für die Angabe korrekter Kontakt- und Rechnungsdaten verantwortlich.
Artikel 4. Zahlung
- Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen.
- Bleibt die Zahlung aus, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug.
- Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Artikel 5. Sicherheit und Verhaltensregeln
- Anweisungen des Skippers und der Mitarbeiter von RondvaartLeiden ist jederzeit sofort Folge zu leisten.
- Die maximal zulässige Personenanzahl an Bord darf nicht überschritten werden.
- RondvaartLeiden behält sich das Recht vor, Personen den Zugang zum Fahrzeug zu verweigern bei:
- übermäßigem Alkoholkonsum;
- aggressivem Verhalten;
- gefährdendem Verhalten;
- Störung der öffentlichen Ordnung.
- Rauchen und Drogenkonsum an Bord sind verboten.
- Es ist verboten, Eigentum von RondvaartLeiden zu beschädigen oder mitzunehmen.
- Das Betreten des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr.
Artikel 6. Haftung
- RondvaartLeiden haftet ausschließlich für direkte Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
- RondvaartLeiden haftet nicht für:
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum;
- Verletzungen, die durch eigenes Handeln der Fahrgäste entstehen;
- Verzögerungen durch Wetterbedingungen, Brücken, Schleusen oder andere nautische Umstände.
- Die Haftung von RondvaartLeiden ist stets auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Vertrages begrenzt.
Artikel 7. Höhere Gewalt
- Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand außerhalb des Einflusses von RondvaartLeiden verstanden, durch den die Ausführung des Vertrages vernünftigerweise nicht möglich ist.
- Hierzu gehören unter anderem:
- extremes Wetter;
- Sturm;
- Nebel;
- Streiks;
- technische Störungen;
- behördliche Maßnahmen;
- Sperrungen auf dem Wasser.
- RondvaartLeiden hat im Falle höherer Gewalt das Recht, den Vertrag zu ändern, zu verschieben oder zu stornieren, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.
TEIL II – STADTRUNDFAHRTEN MIT SKIPPER
Artikel 8. Stadtrundfahrten
- Stadtrundfahrten finden nach einem vorab festgelegten Plan, einer Route und einer Zeitdauer statt.
- RondvaartLeiden behält sich das Recht vor, Routen aufgrund von Sicherheit, hohem Aufkommen oder nautischen Umständen anzupassen.
- Abfahrtszeiten sind strikt einzuhalten.
- Bei verspäteter Ankunft besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Artikel 9. Stornierung von Stadtrundfahrten
- Du kannst die Stadtrundfahrt mit Skipper am Tag der Buchung bis 10:00 Uhr kostenlos stornieren und verschieben. Danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
- Falls Wetterbedingungen laut KNMI eine gefährliche Situation darstellen, kann RondvaartLeiden die Rundfahrt stornieren oder verschieben.
- Im Falle einer Stornierung durch RondvaartLeiden erhält der Auftraggeber eine Rückerstattung oder ein alternatives Angebot.
TEIL III – BOOTSARRANGEMENTS MIT SKIPPER
Artikel 10. Bootsarrangements
- Bootsarrangements betreffen exklusive Buchungen eines Fahrzeugs mit Skipper.
- Arrangements können bestehen aus:
- Umtrünken;
- Abendessen;
- Betriebsausflügen;
- privaten Veranstaltungen;
- Gruppenrundfahrten.
- Der Inhalt des Arrangements wird im Vertrag oder Angebot festgehalten.
Artikel 11. Personenanzahl
- Die maximal zulässige Personenanzahl pro Fahrzeug beträgt:
- maximal 8 Personen auf kleinen Schaluppen;
- oder das von RondvaartLeiden angegebene Maximum.
- Eine Überschreitung der maximalen Personenanzahl ist nicht gestattet.
Artikel 12. Catering und Konsumtionen
- Catering und Getränke dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von RondvaartLeiden an Bord gebracht werden.
- RondvaartLeiden behält sich das Recht vor, Korkgeld oder Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
- Glaswaren werden aufgrund von Sicherheitsrisiken abgelehnt.
Artikel 13. Stornierung von Bootsarrangements
- Stornierung durch den Auftraggeber:
- mehr als 30 Tage vor Beginn: kostenlos;
- 30 bis 14 Tage vor Beginn: 50 % des Gesamtbetrags fällig;
- 14 bis 7 Tage vor Beginn: 75 % fällig;
- innerhalb von 7 Tagen vor Beginn: 100 % fällig.
- Änderungen der Gruppengröße müssen spätestens 5 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.
- Bei schlechtem Wetter wird RondvaartLeiden in Absprache nach einer passenden Lösung suchen, wie etwa einer Verschiebung oder einem alternativen Arrangement.
Artikel 14. Schäden
- Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn selbst oder seine Gäste verursacht werden.
- Kosten für Reparatur, Ersatz oder zusätzliche Reinigung werden in Rechnung gestellt.
Artikel 15. Reklamationen
- Reklamationen müssen so schnell wie möglich während der Ausführung des Vertrages gemeldet werden.
- Schriftliche Reklamationen müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Aktivität eingereicht werden.
Artikel 16. Anwendbares Recht
- Auf alle Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
- Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Den Haag vorgelegt.